Die Sicherheitsexperten des TÜV Rheinland sind jeden Donnerstag in der Zeit von 13.00Uhr bis 15.00Uhr (nach Terminvereinbarung) in unserem Autohaus.
Check-up für Ihr Auto
- Bereifung/Räder: Schäden, Profiltiefe etc.
- Fahrgestell und Aufbau: Bruch, Riss, Korrosion an tragenden Teilen, Unterfahrschutz, Stoßdämpfer, Radlager, Achskörper, Ölverlust etc.
- Feuersicherheit: Kraftstoff/Gasanlagen, elektrische Leitungen etc.
- Abgas- und Geräuschverhalten: Auspuffanlage, Rauch- und Geräuschentwicklung, Abgasverhalten
- Lenkanlagen: Leichtgängigkeit, Spiel etc.
Was der Gesetzgeber vorschreibt:
Rückdatierung
Seit dem 1.12.1999 ist eine Fristverlängerung für die Haupt- und Abgasuntersuchung durch Hinausschieben nicht mehr möglich.
Beispiel: HU oder AU im März – Vorführung jedoch erst im April – neue Plakette rückwirkend für März.
Verkürzung der Mängel-Beseitigungsfrist
Der Fahrzeughalter muss die Mängel, die im Rahmen der HU festgestellt wurden, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats beheben.
Aufbewahrung des Untersuchungsberichtes
Der Fahrzeughalter muss den HU - Untersuchungsbericht mindestens 2 Jahre aufbewahren. Deshalb empfiehlt es sich, den Untersuchungsbericht im Fahrzeug mitzuführen.
Verlust des Untersuchungsberichtes und/oder Prüfbescheinigung
In diesem Fall muss sich der Fahrzeughalter um Ersatz bemühen. Eine Zweitschrift erhalten Sie bei uns kurzfristig gegen eine geringe Bearbeitungsgebühr.
Verwarnungs- und Busgeld bei Überschreitung der Vorführfrist
Wichtig für unsere Kunden:
Der TÜV erhebt kein Verwarnungs- und Bußgeld! Bei einer Überschreitung des HU Termins droht ein Verwarnungsgeld seitens des Gesetzgebers:
- Zwei bis vier Monate: € 15,-
- Vier bis acht Monate: € 25,-
- Mehr als 8 Monate: € 40,- sowie 2 Punkte in Flensburg
Bei einer Überschreitung des AU Termins droht ein Verwarnungsgeld von:
- Zwei bis acht Monate: € 15,-
- Mehr als acht Monate: € 40,- sowie 1 Punkt in Flensburg
Die Fälligkeit der Abgasuntersuchung erkennt man:
- an dem Datum im letzten AU- Prüfberichtes
- an der Prüfplakette am vorderen Kennzeichen, wobei die nach oben weisende Zahl den Monat, die Zahl in der Mitte das Jahr der Fälligkeit angibt.
Bei der AU erfolgt eine Sichtprüfung aller abgas- und umweltrelevanten Bauteile sowie eine Funktionsprüfung. Dabei wird überprüft wird, in wie weit die Vorgaben des Fahrzeugherstellers bzw. die gesetzlichen Grenzwerte bezüglich der Einstellung von Zündzeitpunkt, Schließwinkel und Drehzahl sowie der Abgasemissionen eingehalten werden.
Nach erfolgter Abgasuntersuchung wird ein Prüfprotokoll erstellt, aus dem das Ergebnis der Untersuchung hervorgeht. Bei einem positiven Ergebnis wird die sechseckige Prüfplakette auf dem vorderen Kennzeichen angebracht. Die Prüfbescheinigung ist aufzubewahren, da sie bei der nächsten Hauptuntersuchung vorzulegen ist.
Zur Abgasuntersuchung sollte sich das Kraftfahrzeug in einem prüffähigen Zustand befinden. Hierzu zählt insbesondere: die richtige Ölmenge (Ölstand zwischen Min- und Max- Marke am Ölmessstab), einwandfreier Zustand von Luftfilter und Zündkerzen.
In welchen Zeitabständen ist die Abgasuntersuchung durchzuführen:
- Zeitabstand der Untersuchungen
- Ottomotor ohne Katalysator 12 Monate
- ungeregelter Katalysator 12 Monate
- geregelter Katalysator 24 Monate *)
- 12 Monate
- Dieselmotor bis 3,5t zul.
- Gesamtgewicht 24 Monate *) Taxen und Mietwagen:
- 12 Monate
- über 3,5t zul. Gesamtgewicht 12 Monate
*) bei PKW ist die erste AU erst 36 Monate nach Erstzulassung fällig